Sastzungsvorkaufsrecht

Satzungsvorkaufsrecht für die städtischen Kernbereiche von Mühlheim, Dietesheim und Lämmerspiel
Nach Einbringung des Allianz-Antrages zum Satzungsvorkaufsrecht gab es im Bauausschuss am 03.09.2025 einen Vortrag der Verwaltung, über den in der Offenbach Post vom 10.09.2025 ausführlich berichtet wurde. Anhand der Berichterstattung konnte der Eindruck gewonnen werden, dass sich die Antragsteller im Vorfeld nicht oder nur sehr oberflächlich mit der Thematik beschäftigt hätten. Nach erster juristischer Belehrung wäre man quasi von den eigenen Ambitionen überholt werden.
Wer sich inhaltlich mit dem Antrag beschäftigt stellt fest, dass es ganz gezielt und ausschließlich um die Innenbereiche von Mühlheim, Lämmerspiel und Dietesheim geht. Denn diese Areale haben städtebauliche Relevanz. Und genau in diesen Bereichen kommt es langfristig auf die Balance der städtischen Grundfunktionen Einkaufen, Gastronomie, Arbeiten und Wohnen an. Diese Balance sicherzustellen ist Teil der Planungshoheit der Stadt. Genau an dieser Stelle erwarten die Bürger agieren und nicht reagieren.
Das Satzungsvorkaufsrecht ist hierzu ein wichtiges Instrument und bietet in diesem Zusammenhang einen sehr weiten Anwendungsbereich. Es hängt dabei nicht von einer rechtsverbindlichen und ausgearbeiteten Planung ab. Auch der Begriff der „städtebaulichen Maßnahme“ ist vom Gesetzgeber bewusst weit gefasst worden. Es bedarf somit zum Zeitpunkt des Aufstellens einer Vorkaufsrechts-satzung noch keiner detaillieren Planung: Ein Minimum an Planungskonkretisierung ist ausreichend. Inhaltlich beschreibt es Herr Frenger auch genauso in seinem Artikel vom 10.09.2025.
Warum er dann im nächsten Absatz vom Fehlen eines „umfassenden Konzeptes“ schreibt, welches letztlich gar nicht gefordert ist, und der Allianz wortwörtlich vorhält, sie würde „das Pferd von hinten aufzäumen“, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Es sei denn, man möchte die Initiative der Allianz bewusst als inkompetent und oberflächlich darstellen.
https://www.op-online.de/region/muehlheim/von-ambitionen-ueberholt-vorkaufssatzung-in-muehlheim-koennte-ins-stocken-geraten-93926488.html