Satzungsvorkaufsrecht für die städischen Kernbereiche

07.09.2025

Pressemitteilung der FDP-Fraktion, Mühlheim am Main

zum Thema: Satzungsvorkaufsrecht für die städtischen Kernbereiche von Mühlheim, Dietesheim und Lämmerspiel

Die Bautätigkeit in den Ballungsräumen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Der Ruf nach mehr und bezahlbarem Wohnraum ist allgegenwärtig. Dabei haben sich der Bund und das Land Hessen hohe Ziele gesetzt. Geplant und gebaut wird aber vor Ort – in den Städten und Gemeinden. Und auch die Planungshoheit liegt vor Ort. Daher ist das Thema Bauen und Stadtentwicklung auch für Mühlheim von zentraler Bedeutung geworden. Nicht zuletzt auch deswegen, weil Bautätigkeiten immer mit erheblichen Belastungen und Einschränkungen für die Anwohner, oft über mehrere Jahre hinweg, verbunden sind.

Die Bürger erwarten daher zu Recht, dass die Kommunen ihren Einfluss bei der Stadtentwicklung geltend machen und nicht ortfremden Investorengesellschaften das Feld überlassen. Das bedeutet konsequenterweise aber auch, die Handlungsspielräume, welche der Gesetzgeber bewusst vorgesehen hat, für eine geordnete Stadtentwicklung zu nutzen. Dies dient insbesondere dem Schutz der über Jahrzehnte gewachsen Bestandsbebauung.

Als Allianz für Mühlheim haben wir dieses Thema, welches über viele Jahre nicht wirklich angegangen wurde, aufgegriffen. Zunächst bestand in der Allianz für Mühlheim fraktionsübergreifend Konsens, dass die Neubesetzung der Stelle des Ersten Stadtrates mit einem Experten für Stadtplanung und Stadtentwicklung erfolgen muss. Mit dem Darmstädter Architekten und Stadtplaner Robert Ahrnt konnte hier ein Fachmann mit langjähriger Erfahrung gewonnen werden.

Ein wirksames Instrument zur Einflussnahme auf die Stadtentwicklung ist das sogenannte Besondere Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde. Viele Städte, beispielsweise unsere Nachbarstadt Hanau, setzen dies seit Jahren zur Sicherung einer koordinierten städtebaulichen Entwicklung ein.

Wir sind der Meinung, dass dieses Instrument auch in den Innenbereichen von Mühlheim, Dietesheim und Lämmerspiel zur Anwendung kommen muss, da gerade diese Areale für die Stadtentwicklung von zentraler Bedeutung sind. Weiterhin ist es insbesondere in diesen Arealen wichtig das Gleichgewicht zwischen den innerstädtischen Grundfunktionen Einkaufen, Wohnen und Arbeiten sicherzustellen. Aus diesem Grund hat die Allianz für Mühlheim, auf Initiative der FDP-Fraktion den Beschluss gefasst, die dazu erforderlichen Vorkaufsrechtssatzungen aufzustellen. Der Magistrat befasst sich nun mit der juristischen Ausarbeitung sowie der Festlegung der jeweiligen Geltungsbereiche und wird die Satzungen in Kürze zur Beschlussfassung in die Stadtverordneten-versammlung einbringen.

Zeitgleich wurde eine Projektrahmenvereinbarung mit der Hessischen Landgesellschaft (HLG) auf den Weg gebracht. Die HLG kann bei Bedarf auf Weisung der Stadt Immobilienankäufe tätigen, ohne den städtischen Haushalt zu belasten.

Die Allianz für Mühlheim hat auch bei dieser wichtigen Fragestellung sehr geschlossen und entschlossen zusammengearbeitet und damit eine längst überfällige Weichenstellung für die Stadtentwicklung in Mühlheim, Dietesheim und Lämmerspiel getätigt.