Satzungsvorkaufsrecht für städtische Kernbereiche

Satzungsvorkaufsrecht für städtische Kernbereiche – FDP-Fraktion ergreift die Initiative
Kaum ein Thema ist mehr in der öffentlichen Diskussion und erregt die Gemüter mehr als das Thema Bauen und Stadtentwicklung. Das prominenteste Beispiel ist die Bebauung des ehemaligen Waitz-Geländes in Lämmerspiel mit Mietwohnungen.
Viele Bürger sind zu Recht unzufrieden und wünschen sich, dass die Stadt zukünftig konsequenter ihren Einfluss geltend macht.
Die Handlungsspielräume der Stadt sind natürlich begrenzt. Jedoch ermöglicht das Baugesetzbuch es den Gemeinden planungsrechtlichen Einfluss zu nehmen. Insbesondere sieht das Baugesetzbuch die Möglichkeit der Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechtes für die Stadt vor. In anderen Städten, beispielsweise in unserer Nachbarstadt Hanau, wird dieses besondere Vorkaufsrecht seit Jahren zur Sicherung einer koordinierten städtebaulichen Entwicklung angewandt.
Wir sind der Meinung, dass dieses Instrument auch in den Innenbereichen von Mühlheim, Dietesheim und Lämmerspiel zur Anwendung kommen muss, da diese Areale für die Stadtentwicklung von zentraler Bedeutung sind. Bei zukünftigen städtebaulichen Maßnahmen muss die Stadt als Akteur und nicht nur als Zuschauer mit am Tisch sitzen.
Aus diesem Grund haben wir die Initiative ergriffen und einen Antrag eingebracht, der den Magistrat mit der Ausarbeitung der Vorkaufsrechtssatzungen und Festlegung der Geltungsbereiche beauftragt.
Der Antrag wurde in der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit angenommen.
Zeitgleich wurde eine sog. Projektrahmenvereinbarung mit der Hessischen Landgesellschaft (HLG) auf den Weg gebracht. Die HLG kann bei Bedarf auf Weisung der Stadt Immobilienankäufe tätigen, ohne den städtischen Haushalts zu belasten.