Vorkaufsrecht beschlossen
Vorkaufsrechtssatzungen für Mühlheim, Dietesheim und Lämmerspiel einstimmig beschlossen!
Es ist beschlossene Sache! In der letzten Stadtverordnetensitzung der Legislaturperiode 2021/2026 wurden die Vorkaufsrechtssatzungen für die Ortskerne von Mühlheim, Dietesheim und Lämmerspiel verabschiedet. Besonders erfreulich – alle drei Satzungen wurden fraktionsübergreifend einstimmig beschossen. Alleine im Ortskern von Mühlheim stehen damit nun rund 400 Grundstücke unter Vorkaufsrecht. In Lämmerspiel sind es mehr als 170.
Mit diesem Beschluss wurde eine wichtige Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung in den Innenbereichen aller drei Ortsteile geschaffen. Bei Grundstücksverkäufen in den ausgewiesenen Bereichen hat die Stadt nun ein sogenanntes besonderes Vorkaufsrecht. Der Verwaltung im Rathaus steht damit ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um aktiv auf die Entwicklung der Bebauung Einfluss nehmen zu können.
Die Vorkaufsrechtssatzungen heben die städtebauliche Bedeutung und den besonderen Wert dieser Grundstücke hervor! Ein eventueller Erwerb durch die Stadt wird daher stets zum marktüblichen Preis erfolgen, so das dem Eigentümer unter keinen Umständen ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann.
Beschlüsse dieser Tragweite benötigen Zeit. Der Vorbereitung der Satzungen gingen intensive und mitunter auch schwierige Beratungen über mehrere Monate voraus. Insbesondere war das Thema der Finanzierung zu klären, da eine Vorkaufsrechtssatzung am Ende nur dann sinnvoll ist, wenn im Bedarfsfall auch Grundstückskäufe getätigt werden können. Mit Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Hessischen Landgesellschaft HLG wurde hierzu eine gute Voraussetzung geschaffen, ohne den städtischen Haushalt zu belasten.