Sondervermögen

Ausgaben im Haushalt unserer Stadt müssen in Zukunft vorrangig danach bewertet werden, ob sie die Innovations- und Ertragskraft der kommunalen Wirtschaft der Stadt stärken. Investitionen in die Ansiedlung neuer Gewerbetreibender, sowie in die Infrastruktur haben Vorfahrt vor konsumtiven Ausgaben und Selbstdarstellungsprojekten früherer Zeiten, in denen astronomische Schulden aufgehäuft wurden.

Mühlheim hat im direkten Vergleich zu ähnlichen Kommunen deutlich zu geringe Einnahmen, zu wenig Arbeitsplätze innerhalb der eigenen Stadtgrenzen und auch deutlich weniger hochqualifizierte Einwohner!

10,5 Millionen € aus dem sogenannten Infrastruktur “Sondervermögen” gehen an Mühlheim. Hinzu kommt die Soforthilfe des Landes Hessen in Höhe von 908.000 €, eine Entschuldung um bis zu 22,5 Mio. € und rund 2.8 Mio. € aus dem Kommunalinvestitionsprogramm. In Summe kann unsere Heimatstadt laut hessischen Finanzministerium im Jahr 2026 mit fast 20 Millionen € Zuweisung rechnen. Die FDP wird darauf dringen, dass diese ausschließlich zielgerichtet eingesetzt werden.
Im rechtlichen Rahmen des Vergaberechts sollte die Stadt penibel darauf achten, dass gerade auch lokale Unternehmen von den “Sondervermögen” Millionen profitieren können. Das sichert Arbeitsplätze in Mühlheim und fließt als Gewerbesteuer zurück in die Stadtkasse!

Eine weitere Erhöhung jedweder Steuern lehnen wir ab. Allerdings würde jede politische Gruppierung lügen, wenn sie nicht einräumen würde, dass in der kommenden Legislaturperiode eine Erhöhung der Grundsteuer unumgänglich sein wird. Es ist schon heute abzusehen, dass es dazu keine Alternative geben wird, sofern nicht Bund und Land endlich ihren Verpflichtungen langfristig nachkommen und die Kommunen auskömmlich finanzieren.

Dafür am 15.03.2026 FDP wählen!